Samstag, 16. Februar 2008

Schönbrunnergelb

Wikipedia schreibt ja richtig, dass der Kaiser Joseph II. verordnete die Farbe auf alle Bauwerke des Staates Österreich-Ungarn und des Hauses Habsburg in diesem Ocker zu malen.

Den wahren Hintergrund nennt es natürlich nicht.
Wikipedia schreibt, dass der grosse Bedarf, der durch die Verordnung entstand, nur durch die Ockergruben in Böhmen, die in seinem Besitz standen, gedeckt werden konnte.

Das Gegenteil ist die Wahrheit. Der Kaiser verordnete die Farbe, weil er im Besitz dieser Gruben war, um jene voll auszulasten,da die Farbe ja nicht gerade billig war.

Und nur aus diesem Grund,und natürlich aus der Einfaltslosigkeit und Unterwürfigkeit der gehobenen Klasse, müssen wir diese Farboktroierung auf uns nehmen.
8697 mal gelesen

Trackback URL:
https://kayjay.twoday.net/stories/4711407/modTrackback

Have a View...

 MG 5123

Zufallsbild

3BQE0094

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Free Text (2)

    follow me on Twitter

    Archiv

    Februar 2008
    Mo
    Di
    Mi
    Do
    Fr
    Sa
    So
     
     
     
     
     2 
     3 
     5 
     6 
     7 
     8 
    10
    11
    12
    13
    14
    15
    17
    18
    19
    20
    21
    22
    23
    24
    25
    26
    27
    29
     
     
     

    Aktuelle Beiträge

    Das ist so schön ...
    und das an meinem Geburtstag ;) ... welcome back!
    Desideria - 7. Jan, 17:34
    cooles tool
    um die Blitzaktivität in Österreich zu beobachten: http://mobile. aldis.at/gewitterkarte.htm
    kayjay - 21. Jul, 17:01
    Barcelona ist echt klasse!...
    Barcelona ist echt klasse! Öffentliche Fahrradsysteme...
    Margarita Flores - 19. Jul, 11:28
    Individueller Verkehr
    mit öffentlicher Unterstützung kann auch so funktionieren: Ich...
    kayjay - 2. Nov, 09:00
    städtebauliche intervention
    Es ist zwar eine Werbung für Vw, ich finde aber diese...
    kayjay - 9. Okt, 17:37

    Status

    Online seit 7724 Tagen
    Zuletzt aktualisiert: 7. Jan, 17:34

    Suche

     

    Web Counter-Modul